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   BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 44/86   

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https://dejure.org/1987,19212
BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 44/86 (https://dejure.org/1987,19212)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1987 - AnwZ (B) 44/86 (https://dejure.org/1987,19212)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 44/86 (https://dejure.org/1987,19212)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 44/86
    Das mithin unzulässige Rechtsmittel kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 07.11.1983 - AnwZ 21/83

    Rechtsanwalt - BGH - Zusammenschluss von Rechtsanwälten

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 44/86
    Für die Anfechtung der erteilten Belehrung stand den Antragstellern allein das in § 223 BRAO vorgesehene Verfahren offen (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 4/73 - EGE XII S. 61; vom 7. November 1983 - AnwZ (B) 21/83 - NJW 1984, 1042 und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 20/86).
  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 4/73

    Verstoß eines Rechtsanwaltes gegen die Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 44/86
    Für die Anfechtung der erteilten Belehrung stand den Antragstellern allein das in § 223 BRAO vorgesehene Verfahren offen (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 4/73 - EGE XII S. 61; vom 7. November 1983 - AnwZ (B) 21/83 - NJW 1984, 1042 und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 20/86).
  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 20/86

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 44/86
    Für die Anfechtung der erteilten Belehrung stand den Antragstellern allein das in § 223 BRAO vorgesehene Verfahren offen (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 4/73 - EGE XII S. 61; vom 7. November 1983 - AnwZ (B) 21/83 - NJW 1984, 1042 und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 20/86).
  • BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 45/86

    Mitteilung zugelassener Rechtsanwälte einer Kanzlei - Unzulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 44/86
    Entscheidungen des Ehrengerichtshofs, die in diesem Verfahren ergehen, unterliegen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der sofortigen Beschwerde nur, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen, mithin nur dann, wenn endgültig und unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder Anwaltsbewerber berührt wird (so zuletzt Senatsbeschluß vom 10. November 1986 - AnwZ (B) 45/86 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1987 - AnwZ (B) 18/87

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

    Entscheidungen des Ehrengerichtshofs, die nicht im Zulassungsverfahren ergangen sind und deren Anfechtung damit nicht in § 42 BRAO oder anderweitig näher geregelt ist, unterliegen der sofortigen Beschwerde nur dann, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen, bei denen es um die Versagung der Zulassung oder um die Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft geht, also um die berufliche Existenz des Rechtsanwalts oder des Anwaltsbewerbers (vgl. BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 16/78 - und vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 44/86).
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 19/88

    Ablehnung der Mitglieder des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs

    Gegen Entscheidungen der Ehrengerichts höfe nach § 223 BRAO findet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Beschwerde nur statt, soweit es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 - 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; Senatsbeschl. v. 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 44/86).
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